Die Krankenhäuser in Deutschland, auch nach dem lateinischen Wort Hospital und nach der griechischen Bezeichnung Klinik benannt, lassen sich in unterschiedlich Kategorien einteilen.
Je nach Aufgabenschwerpunkt unterscheidet man hier Krankenhäuser, die für die akut erkrankten Patienten und solche, die für die Nachsorge und Rehabilitation verantwortlich sind, in Akutkränkenhäuser und Rehabilitationskliniken. Des Weiteren finden sich Fachkliniken, die Dienstleistungen in einer spezialisierten medizinischen Sektion, zum Beispiel für Stoffwechselerkrankungen, Psychiatrie, Frauenheilkunde oder Suchterkrankungen, gewährleisten. Universitätskliniken widmen sich neben den jeweiligen Aufgaben noch der qualifizierten studentischen Ausbildung.
Eine weitere Klassifizierung kann über den jeweiligen Träger erfolgen, der sowohl privat, freigemeinnützig oder öffentlich sein Hospital betreiben kann. Im Gegensatz zu den freigemeinnützige (z.B. Deutscher Caritasverband, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt) und den öffentlichen Trägern (z.B. Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) werden bei den privaten Trägerschaften die Krankenhäuser gewerblich geführt.
Ein Trend, die Schließung und Privatisierung von Kliniken, scheint sich derzeitig in Deutschland abzuzeichnen. Zurück zu führen ist diese Entwicklung vorwiegend auf Fusionen von Krankenhäusern, der Reaktion auf den Kostendruck und den medizinisch-technischen Fortschritt. Immer mehr Behandlungen werden nicht mehr stationär, sondern ambulant, behandelt. Demzufolge nehmen die Liegezeiten bei Behandlungen, die in den Kliniken durchgeführt werden drastisch ab, was zu einem erheblichen Bettenabbau führt, obwohl die Behandlungsfälle zunahmen.
“An klaren Tagen kann man vom Krankenhausdach aus die Gesundheit erblicken.” – Gerhard Kocher, Vorsicht, Medizin!